Herzlich willkommen beim Förderverein der Heilig-Geist-Schule Osnabrück.
Aktuell haben wir 116 Mitglieder. Aber: Wir brauchen auch Sie / dich! Schon mit einem geringen Mitgliedsbeitrag kann viel bewegt werden. Mehr Informationen unter „Anmeldung: Mitglied werden“.
Über unsere geförderten Aktionen und Projekte informieren wir unten.
Einladung und Tagesordnung (pdf) zur Jahreshauptversammlung am 14.12.2018, 19 Uhr
Hier finden Sie den aktuellen Info-Brief.
Ihr / Euer Team vom Förderverein Hl.-Geist-Schule e.V.
1. Vorsitzender und Kassenwart – Jens Tegeler
2. Vorsitzender – Jan Kaltermann
Schriftführerin – Sigrid Lange-Glandorf
Kassenprüfer – Agnes Weglage und Petra Lindstedt
Folgende Projekte haben wir in den Jahren unseres Bestehens mit unseren Mitgliedsbeiträgen, Ihren Spenden und mit vielen freiwilligen Helferstunden unterstützt:
Wir unterstützen seit 1997 die Heilig-Geist-Schule Osnabrück.
2016
Wir unterstützten und finanzierten:
- Die Schulwallfahrt
- diverse Einzelunterstützungen von Familien
- Besuch vom Kaisergarten des Gymnasiums Carolinum durch die Schlaufüchse
- Abschlussübernachtung der Schlaufüchse
- Erweiterung bei den Schlaufüchsen auf 52 Plätze ab August 2016
2015
Wir unterstützten und finanzierten:
- Das Musicalprojekt der Heilig-Geist-Schule mit dem Titel „Honk – Es ist OK, anders zu sein“
- diverse Einzelunterstützungen von Familien
- Schulfahrten
2014
- diverse Einzelunterstützungen von Familien
- Schulfahrten
2013
Wir unterstützten und finanzierten:
- Schulfahrten wie die Schulwallfahrt und einen Theaterbesuch
- diverse Schulveranstaltungen für Kinder aus sozial benachteiligten Familien
- Das Theaterprojekt ,,Mein Körper gehört mir“
- Kopfhörer für den Computerraum
- Spende für den Sponsorenlauf der Kirchengemeinde Heilig-Geist
- Spielgeräte für unsere Hausaufgabenbetreuung ,,Schlaufüchse“
- Neue Rollbretter für die Schule
- Neue Bücher für die Bibliothek
2012
Der Förderverein hat sich auf dem diesjährigen Schulfest am 29.06.2012 anlässlich seines 15-jährigen Bestehen mit zwei Luftballonkünstlern präsentiert!
Auf dem gelungenen Fest konnte auch die neue Musikanlage eingeweiht werden, die mit Fördergeldern des Fördervereins angeschafft wurde!
Mehr zu den vielen tollen Vorführungen und Projekten auf dem Schulfest auf der Homepage der Schule!
- Unser neues Musical-Projekt: Die Weihnachtsgeschichte nach Charles Dickens
- Zuschuss von 300 € für Lern- und Arbeitsmaterialien für den Geometrieunterricht
- Start der „Schlaufüchse – Hausaufgabenbetreuung an der Heilig-Geist-Schule“ mit 20 Plätzen
- Zuschuss für die Betreuungsarbeit unserer pädagogischen Mitarbeiterinnen von 300 €
- Zuschuss für das pädagogische Theaterstück „Mein Körper gehört mir“ mit ca. 200 €
- Unterstützung des Schuljubiläums mit 600 €
- wir unterstützen den Bau des Niedrigseilgartens mit 650 €
- wieder konnten weitere Bücher im Wert von > 400 € für unsere Schulbibliothek angeschafft werden
- für den Sportunterricht wurden Materialien angeschafft
- weitere Bücher für unsere Schulbibliothek konnten angeschafft werden
- Unterstützung bei der Anschaffung einer neuen Musikanlage
- endlich konnten wir ein E-Piano für unser Mini-Orchester erwerben
- Anschaffung von 2 Overheadprojektoren für den Unterricht
- Software für die Bibliothek
- Unterstützung des gemeinsamen Theaterbesuches der Heilig Geist Schule und der Albert-Schweitzer-Schule mit 1000 €
- Anschaffung von gemütlichen Sitzsäcken für die Bibliothek
- Anschaffung Festzeltgarnitur
- Unterstützung Englisch 2. Klassen
- Unterstützung der Schulwallfahrt
- Anschaffung neuer Bücher
- Unterstützung Maler-AG 1. HJ des Schuljahres 2008/2009
- Unterstützung der Rhytmik-AG im 2. HJ des Schuljahres 2007/08
- Unterstützung der Trommel-AG
- Anschaffung einer Torwand für den Schulhof
- Renovierung der Schulbibliothek
- Unterstützung der Maler-AG im 2. HJ des Schuljahres 2007/08
- Anschaffung von Pausenspielgeräten
- unser neues Musical-Projekt: Tarzan
- Bezahlung der Stutenkerle
- Beschaffung von 3 neuen „Metaplan“-Wänden
- Anschaffung neuer Software für den Computerraum
- Kauf neuer Bücher für die Schulbibliothek
- Unterstützung der Rhytmik-AG im 1. HJ des neuen Schuljahres
- 60 Erstklässler besuchen den Lernstandort Nackte Mühle
- Anschaffung von 16 Löwenzahn-Lern-CDs
- 20 Kinder des Don Bosco Kinderheimes haben Karten für das Musical erhalten!
- Nachwächterführung mit über 100 Kindern und Eltern
- unser „Dauerprojekt“: Cats und König der Löwen
- Bezahlung der Stutenkerle
- Anschaffung von Blockflöten
- Anschaffung eines DVD-Players für den Unterricht
- Anschaffung Headsets für Computerraum
- Besuch des Industriemuseums mit ca 75 Kinderen und Eltern
- Aufstockung der Schülerbücherei / Anschaffung Büchersatz
- Anschaffung eines Grills
- Herrichtung eines Raumes für die Betreuung (Ende der Aktion)
- Besuch der Varusschlacht in Kalkriese mit ca 100 Kindern und Eltern
- Anschaffung einer digitalen Fotokamera für die Schule
So einfach können Sie Mitglied werden:
- Hier klicken und Sie können sich unseren Aufnahmeantrag ausdrucken: Aufnahmeantrag (pdf)
- Mail an uns mit folgenden Angaben: Name, Vorname und Adresse. Wir senden einen Aufnahmeantrag zu!
- Anmeldeformulare erhalten Sie auch in der Heilig-Geist-Schule. Im Eingangsbereich befindet sich eine Stellwand des Fördervereins, an der wir u.a. auch Aufnahmeanträge hinterlegt haben.
Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können Sie
- in der Schule abgeben. Diese leitet sie dann an den Vorstand weiter.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Wie können Sie Spenden?
- einmalig
- jährlich
- als Mitglied oder
- ohne Mitglied zu sein
Wir freuen uns über jede Spende, die uns erreicht und mit der wir die Kinder unserer Schule unterstützen können. Sie können sowohl per Überweisung als auch per Lastschrift spenden.
Überweisung:
Die Spende können Sie überweisen auf unsere Bankverbindung:
Konto-Inhaber: Förderverein Heilig Geist Schule Osnabrück e.V.
IBAN: DE19265501050001061514
BIC: NOLADE22XXX (Sparkasse Osnabrück)
per Lastschrift:
Es geht aber auch noch einfacher: Hier finden Sie den Abbuchungsauftrag als PDF-Datei zum Ausdrucken; senden Sie ihn bitte an:
Förderverein Hlg. Geist Schule, Reinhold-Tilling-Weg 62, 49088 Osnabrück
foerderverein@heilig-geist-schule.de
Spendenquittung:
Als gemeinnützig anerkannter Verein können wir Ihnen eine Spendenquittung ausstellen. Bei einer Spende per Lastschrift liegen uns Ihre Daten bereits vor, so dass wir umgehend eine Spendenquittung ausstellen. Wenn Sie die Spende auf unser Konto überweisen, benötigen wir eine kurze Mail mit Ihren Daten (Name, Adresse). Die Spendenquittung senden wir Ihnen dann umgehend zu.
Satzung des Fördervereins (Stand März 2016)
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Förderverein Heilig-Geist-Schule e.V.“
2. Der Sitz des Vereins ist Osnabrück.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck des Vereins
1. Der Zweck des Vereins ist:
1.1 Die Förderung und Unterstützung der Schule bei der Erfüllung ihrer pädagogischen und kulturellen Aufgaben:
a) Materiell: durch Bereitstellung finanzieller Mittel
b) Ideell: durch die Förderung der Zusammenarbeit von Lehrern, Eltern, Schüler, ehemaliger Schüler und Mitarbeiter der Schule sowie der Pfarrgemeinde Hl. Geist.
1.2. Bekanntmachung der pädagogischen Arbeit der Schule in der Öffentlichkeit
1.3 Unterstützung bedürftiger Kinder bei der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen und in sonstigen Einzelfällen.
1.4. Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Heilig-Geist-Schule.
2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeverordnung.
4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§3 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.
2.1 Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der an den Vorstand zu richten ist. Mit der Beitrittserklärung verpflichtet sich das Mitglied, den Vereinszweck zu fördern und jährlich einen Beitrag zu zahlen (mindestens einen Jahresbeitrag).
2.2 Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Bei der Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
2.3 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
3. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich sechs Wochen vor Ende des Kalenderjahres zu erklären.
4. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand. Er ist nur aus wichtigem Grund zulässig, kann insbesondere ausgesprochen werden, wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise Zweck und Ansehen des Vereines verletzt, oder wenn er mit der Zahlung des Beitrags mindestens 2 Jahre im Rückstand ist und trotz 2maliger schriftlicher Mahnung nicht zahlt. Vor Beschlussfassung über den Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme zu geben.
§4 Beiträge, Spenden
1. Die Mitglieder des Vereines haben einen Jahresbeitrag zu entrichten. Der Beitrag ist jährlich bis zum 31.03. in voller Jahreshöhe zu entrichten.
2. Die Höhe Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
3. Der Vorstand ist berechtigt, in besonderen Fällen den Beitrag zu ermäßigen oder zu erlassen.
4. Jedes Mitglied soll darüber hinaus nach bestem Können die Ziele des Vereines ideell und materiell zu fördern, insbesondere durch Spenden und durch Werben weiterer fördernder Mitglieder.
§5 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§6 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist u.a. für folgende Angelegenheiten zuständig:
– die Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes
– die Entlastung des Vorstandes
– die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des /der Kassenführer/s/in und des Rechenschaftsberichtes der beiden gewählten Kassenprüfer/innen.
– die Festsetzung des Mitgliedbeitrages
– Auflösung des Vereines
– Satzungsänderungen
– Abgabe von Anregungen und Vorschlägen für die Arbeit des Vereines.
2. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand in der Regel einmal jährlich einzuberufen.
3. Im Übrigen werden Mitgliederversammlungen durch den Vorstand nach Bedarf einberufen oder wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder oder von der Mehrheit des Vorstandes jeweils unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich beim Vorstand verlangt wird.
4. Mitgliederversammlungen finden nicht in den Schulferien statt.
5. Die Einberufung erfolgt über die Homepage der Heilig-Geist-Schule, die Seite des Fördervereins und einem öffentlichen Aushang in der Schule.
6. Die Ladung muss eine Tagesordnung enthalten. Beantragt ein Mitglied die Behandlung weiterer Tagesordnungspunkte, so muss der Antrag schriftlich spätestens eine Woche vor dem Termin an den Vorstand versandt werden; maßgeblich ist der Poststempel.
7. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
8. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder.
8.1 Jedes Mitglied in der Versammlung hat eine Stimme.
8.2 Eine juristische Person kann aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten werden.
8.3 Im Übrigen ist eine Vertretung nicht anwesender Mitglieder ausgeschlossen.
9. Die Mitgliederversammlung wird von dem/der Vorsitzenden, bei dessen / deren Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.
10. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zur Änderung der Satzung, zur Auflösung des Vereins und zur Änderung des Zweckes des Vereins können die anwesenden Mitglieder nur einstimmig in der Mitgliederversammlung entscheiden.
11. Vorstandswahlen müssen auf Antrag eines Stimmberechtigten in geheimer Abstimmung erfolgen. Die Versammlung kann Einzelabstimmung beschließen. Es ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten, so findet den beiden Kandidaten/Kandidatinnen, die die meisten Stimmen erhalten haben eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von dem /der Versammlungsleiter/in zu zeihende Los.
12. Von den Mitgliederversammlungen ist ein von dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnendes Protokoll zu fertigen, das von dem/der Vorsitzenden oder dem/der stellvertretenden Vorsitzenden gegenzuzeichnen ist.
§7 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus:
– dem/der Vorsitzenden
– dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
– dem/der Schriftführer/in
– dem/der Kassenführer/in
sowie
– dem/der Schulleiter/in
2. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Vorstand durch 2 Mitglieder des Vorstandes, darunter der/die Vorsitzende oder dessen/deren Vertreter/in vertreten.
3. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereines zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereines übertragen sind.
4. Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgabenstellungen:
– Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung
– Erstellung des Jahresberichtes,
– Ausführen von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
– Verwaltung des Vereinsvermögens.
5. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 300,00 EUR ist der Beschluss des Vorstandes erforderlich.
6. Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Jedes Vorstandmitglied ist einzeln zu wählen. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandmitgliedes. Scheidet ein gewähltes Mitglied vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer einen Nachfolger wählen.
7. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die von der/dem Vorsitzenden, bei Abwesenheit von dem/der Stellvertreter/in einberufen werden; die Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden.
8. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die/der Vorsitzende, bei deren/dessen Abwesenheit die/der Stellvertreter/in.
9. Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen.
10. Über jede Vorstandsitzung ist ein Protokoll aufzunehmen, in welchem die gefassten Beschlüsse aufzuzeichnen sind. Protokolle sind von der/dem Schriftführer/in und der/dem Vorsitzenden oder der/dem stellvertretenden Vorsitzenden zu unterschreiben.
11. Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Notwendige Auslagen werden ersetzt.
§8 Kassenverwaltung
Alle Anweisungen für Ausgaben müssen von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern autorisiert sein
§9 Rechnungsprüfer/innen
1. Von der Mitgliederversammlung werden jeweils für die Dauer von zwei Geschäftsjahren zwei Rechnungsprüfer/innen gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören.
2. Die Rechnungsprüfer haben die Rechnungsführung des Vereins zu überwachen, die Kasse und die Bücher zu prüfen und in der Mitgliederversammlung über das Prüfungsergebnis zu berichten. Den Rechnungsprüfer/innen ist Einblick in die Kasse und in die Rechnungsunterlagen, insbesondere in die Bücher und Belege, zu gewähren.
§10 Sitzungsprotokolle
1. Die Sitzungsprotokolle sind zusammen mit einer Anwesenheitsliste anzufertigen.
2. Ein Sitzungsprotokoll muss enthalten:
– Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, Ort und Zeitpunkt der Versammlung.
– Anzahl der Teilnehmer
– Tagesordnung
– Beschlüsse
– Unterschriften der/des Vorsitzenden oder des/der Stellvertreters/in und der/des Schriftführers/in.
§11 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen der Heilig Geist Gemeinde, Lerchenstr. 91, 49088 Osnabrück zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§12 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde auf der konstituierenden Sitzung vom 3.6.1996 beschlossen. Der § 2 Abs.4 wurde in der Mitgliederversammlung vom 24.06.1996 ergänzt und beschlossen. In der Mitgliederversammlung vom 07.01.1997 wurde die Änderung des §7 Abs. 1 beschlossen. In der Mitgliederversammlung vom 07.03.2016 wurden die Änderungen der §§6, 7 und 8 beschlossen.